Angebote und Aufträge:
Unsere Angebote sind freibleibend, wobei durch ein erfolgtes Anbot noch keinerlei rechtliche Bindung für uns erzeugt wird. Die Annahme eines Angebots durch den Käufer erfolgt ausnahmslos unter den nachfolgend angeführten Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Davon abweichende, von Seiten des Käufers vorgegebene Bedingungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn diese von uns durch schriftliche Bestätigung angenommen wurden. Bei Bestellungen unter EUR 50,00 wird ein Mindestmengenzuschlag von EUR 5,00 verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Preise:
Alle Preise in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen sowie Preislisten verstehen sich netto /pro Einheit, ab Lager Graz exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei jenen Aufträgen, bei welchen die Lieferung mehr als 2 Monate nach Vertragsabschluß erfolgt, kann eine Erhöhung des Lieferpreises durch uns um jenen Betrag erfolgen, um welchen sich der Einstandspreis für das jeweilige Produkt für uns zwischenzeitig erhöht hat. Dementsprechend haben wir auch eine Verringerung des Einstandspreises an den Käufer in gleicher Form weiterzuleiten.
Liefertermine:
Die von uns bestätigten Liefertermine sind keine Fixtermine, so daß dementsprechend kein Lieferverzug auf unsere Seite eintreten kann. Teillieferungen sind zulässig. Bei einer ungewöhnlich langen Lieferverzögerung steht dem Besteller die Berechtigung zu, eine branchenübliche Nachfrist unter Festlegung eines Fixtermines zu setzen und bei Verstreichen dieses Termins vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Damit im Zusammenhang stehende Schadenersatzansprüche des Bestellers für von uns zu verantwortende leicht fahrlässige Handlungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Versand:
Mit Übergabe an ein ortsübliches Transport- sowie Beförderungsunternehmen geht die Preisgefahr auf den Käufer über.
Rücktritt:
Wir sind mit Ausnahme von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) nicht verpflichtet, den Rücktritt eines Käufers von geschlossenen Verträgen zu akzeptieren. Ein Rücktritt mit Ausnahme von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) ist nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns möglich; diesfalls behalten wir uns das Recht vor, die damit im Zusammenhang stehenden Kosten dem vom geschlossenen Vertrag zurückgetretenen Käufer in Rechnung zu stellen.
Zahlungsbedingungen:
Diefür jeden Auftrag gültigen Zahlungsbedingungen werden dem Käufer in der Auftragsbestätigung bekanntgegeben. Wir behalten uns vor, für gewisse Geschäfte Barzahlung bzw. Nachnahme zu verlangen. Wechsel werden zahlungshalber nur nach Abschluß einer gesonderten Vereinbarung von uns akzeptiert. Die damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Käufer und sind sofort fällig. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers oder eines Akzeptanten während der Laufzeit eines Wechsels, nach Vertragsabschluß und vor Lieferung der Waren(n), können wir bis zur endgültigen Zahlung der gesamt aushaftenden Kaufpreissumme die Lieferung der bestellten Waren aufschieben. Gerät ein Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unsere gesamten Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner bis zur Beendigung des Verzuges aufschieben oder vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurücktreten; im Falle eines schuldhaften Verzuges behalten wir uns ausdrücklich das Recht auf Schadenersatz vor, wobei wir insbesondere berechtigt sind, Verzugszinsen von 12 % p.a. zu verrechnen.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte(n) Ware(n) verbleiben bis zur gänzlichen Bezahlung der Kaufpreisforderung in unserem Eigentum.
Reklamation und Gewährleistung:
Im Hinblick auf Gewährleistung gelten die Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Für den Fall der Mangelhaftigkeit einer Ware behalten wir uns das Recht vor, diese gegen eine mängelfreie auszutauschen, diesfalls wird das Recht des Käufers auf Wandlung oder Preisminderung ausgeschlossen
Produkthaftung:
Wir verkaufen technische Artikel, deren Gebrauch technisches Wissen voraussetzt. Insbesondere sind die Vorschriften über die ordnungsgemäße Handhabung derselben zu beachten. Für Schäden, welche aus unsachgemäßer Handhabung bzw. Verwendung entstanden sind, wird nicht gehaftet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort vereinbaren die Vertragsteile den Sitz der Verkäuferin in 8401 Kalsdorf, für die örtliche Zuständigkeit betreffend Klagen gegen den Käufer kommt § 14 KSchG zur Anwendung. Die Vertragsteile vereinbaren die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts.
Allgemeines:
Sollte einzelne Teile unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.